Das NachhilfestudioLefLe bietet Gruppen- oder Einzelunterricht. Wissenslücken werden systematisch aufgearbeitet und geschlossen. Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft. Anstehende Schulaufgaben und Prüfungen werden gezielt vorbereitet. Durch das individuelle Unterrichtskonzept von Lefle wird neben dem Spaß am Lernen langfristig auch das Selbstbewusstsein der Schüler gefördert.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, braucht das LefLe-Team Zeit. Die Anmeldung erfolgt daher auf unbestimmte Dauer, aber unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestlaufzeit (siehe Vorderseite der Anmeldung).
Wird aus wichtigem Grund (z.B. wegen Krankheit) eine Vertragsunterbrechung innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit in beider-seitigem Einverständnis vereinbart, so verlängert sich die Mindestlaufzeit um den entsprechenden Zeitraum.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt von beiden Vertragsparteien unberührt.
Das LefLe gewährt dem Vertragspartner bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von 6 oder mehr Kalendermonaten mit Ablauf des zweiten Kalendermonats ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats. Erfolgt eine solche vorzeitige Abmeldung ist der Vertragspartner verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten Schulgeld den Differenzbetrag zum höheren Schulgeld, das bei Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit maßgebend ist, rückwirkend von Anfang an bis zum Vertragsende zu zahlen.
Der Vertrag kann in beiderseitigem Einverständnis bezüglich der wöchentlichen Teilnahme am Nachhilfeunterricht, der Mindestlaufzeit und/oder der Kursart geändert werden. Dies muss von dem jeweiligen Vertragspartner bis zum 20. des Monats schriftlich beantragt werden. Die daraus resultierende Vertragsänderung wird dann in Textform festgehalten und frühestens ab dem Folgemonat wirksam.
Die Zahlung des Schulgeldes ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats und im Voraus fällig. Wird das Bankeinzugsverfahren durchgeführt, erfolgt die Belastung nach den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen. Bei neu hinzukommenden Verträgen oder sonstigen Änderungen wird dem Vertragspartner der geltende Abbuchungsbetrag mindestens fünf Tage vor Kontobelastung mitgeteilt (Pre-Notification-Frist). Eventuell anfallende Umsatzsteuer übernimmt das LefLe.
Die Unterrichtstermine werden vom LefLe-Team festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich.
Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheits- oder schulbedingt zu einem Ausfall des Schülers/der Schülerin kommen, kann der versäumte Unterricht gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung (z.B. Schul- oder Arztattest) nachgeholt werden (Ersatzstunden). Ein Ausfall muss dem LefLe im Vorfeld (mindestens 24 Stunden vor Unterrichtstermin) mitgeteilt werden. Um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten, sollten die Ersatzstunden für entschuldigte Fehlzeiten nach Möglichkeit zeitnah nach dem Versäumnis in Anspruch genommen werden. Die Terminierung der Ersatzstunden wird das LefLe-Team möglichst unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Schülers/der Schülerin vornehmen. Ersatzstunden verfallen, wenn sie innerhalb von 8 Wochen nach dem Versäumnis nicht wahrgenommen werden oder nach Ende der Vertragslaufzeit. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich. Bleibt der Schüler/die Schülerin unentschuldigt fern, gelten diese Stunden als geleistet.
Das LefLe ist das ganze Jahr durchgehend geöffnet. Dies hat den Vorteil, dass z.B. in den Ferien ohne Belastung durch Schule und Hausaufgaben bestehende Lücken aufgearbeitet werden können. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen, für deren Zeiträume trotzdem das vereinbarte Schulgeld anfällt: a) In der Weihnachtswoche vom 23.12. bis 31.12. und an gesetzlichen Feiertagen bleibt das LefLe geschlossen (ohne Ersatzstunden).
b) Wegen dem Notenschluss entfällt in den letzten beiden Wochen des Schuljahres der Nachhilfeunterricht. Die so entstandenen Fehlstunden können mit vorheriger Terminvereinbarung bis zum 30.09. des Jahres nachgeholt werden.
c) In den Sommerferien finden Wochenkurse am Vormittag statt, so dass für jede(n) Schüler(in) auch nachhilfefreie Zeiten individuell eingeplant werden können.
Im Interesse aller Eltern und Schüler hat das LefLe-Team bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird.
Das LefLehaftet gegenüber Kunden sowie den angemeldeten Personen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen – soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt – haftet LefLe nur bei Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht (das ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen. Soweit eine LefLe-Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt die auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von LefLe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und –beschränkungen unberührt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seinen Widerspruch nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Dazu wird besonders hingewiesen.
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anmeldebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Personenbezogene Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert, übermittelt und verarbeitet. Informationen zum Datenschutz (nach DSVGO) sind dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.